Nach Corona den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen
Nachdem viele Landesregierungen den Trainingsbetrieb unter Auflagen ab dem Mitte Mai wieder erlauben, stellt sich nun für alle Fussballvereine die Frage wie man wieder aktiv werden kann.
Öffnung der Sportanlagen
Maßgeblich für die Öffnung von Sportanlagen sind insbesondere die Vorgaben der Landesregierungen, sowie die Leitplanken des DOSB und der einzelnen Sportverbände.Diese sollten auf der Sportanlage ausgehängt werden und sind im Trainingsbetrieb zu beachten und einzuhalten.
Das solltet Ihr zur Wiederaufnahme Trainingsbetrieb wissen
Am besten besprechr ihr in eurem Veriensvorstand wir die Wiederaufnehme de sTrainigbsetriebs ganua organsiert werden kann, Das hängt natürlich von der Anzahl der Mannschaften in Eurem Verein ab und dem Platz auf Eurer Anlagen.Insbesondere müssen die Abstands- und Hygienevorschriften auf der Sportanlage sowie die umfangreichen Dokumentationspflichten eingehalten werden.
Die jeweiligen Trainer und Betreuer sollten mit ihren Mannschaften Kontakt aufnehmen und gemeinsam pro Mannschaft entscheiden wann genau, ob überhaupt, und in welcher Form ein Trainingsbetrieb wiederhergestellt wird.
Spielbetrieb
Ein regulärer Spielbetrieb – im Training wie im Spiel mit einem Gegner – ist derzeit nicht möglich und kann auch derzeit nicht in vor der Sommerpause Aussicht gestellt werden.
Beispiel für ein Hygienekonzept
Gemäß der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Landesregierungen
sind die folgenden Bedingung einzuhalten (hier am Beipile Hessen, ist bitte auf jedes Bundesland anzupassen)
Bedingungen
• Ein Hygienekonzept ist vorhanden
• der Trainingsbetrieb wird kontaktfrei ausgeübt
• ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist gewährleistet,
• Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden druchgeführt
• Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten,
ausgenommen Toiletten, sind geschlossen zu halten
• der Zutritt zur Sportstätte muss unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen
• Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes düren keiner
besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Hygienekonzept
Im folgenden Hygienekonzept werden die Maßnahmen und Regeln beschrieben, welche für
die Sportler …..Ihres Verein ….gelten, um eine Ansteckung mit dem Coronavirus beim Training zu
vermeiden. Diese sind für alle Sportler verpflichtend. Bei Fragen und Problemen ist der
Vorstand zu kontaktieren. Dieses Hygienekonzept gilt ferner für alle
Gastmannschaften, die auf der Anlage trainieren sinngemäß.
Das Training findet auf eigene Verantwortung statt. Die Vereinsmitglieder / Sportler sind für
die Einhaltung der Regeln im Hygienekonzept selbst verantwortlich.
• Sollten bei einem Vereinsmitglied oder innerhalb dessen Haushalt
Krankheitssymptome auftreten, nimmt das Vereinsmitglied/Sportler nicht am Training
teil.
• Nach einem positiven Coronavirus-Test eines Vereinsmitglieds oder innerhalb
dessen Haushalt nimmt das Vereinsmitglied/Sportler 14 Tage lang nicht am
Trainingsbetrieb teil.
• Die Trainer führen Anwesenheitslisten (Name, Vorname, Ankunft, Verlassen), um
etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu können. Hierfür werden
Teilnehmerlisten geführt.
• Hygienemittel werden vom Verein zur Verfügung gestellt.
• Zuschauer sind beim Training nicht gestattet.
Organisation, An- und Abreise
• Das Training kann nach Ermessen des Trainers durchgeführt werden. Hier gibt es
keine Begrenzung der Teilnehmeranzahl.
• Zur besseren Einhaltung der 1,5 m Mindestabstandvorgaben kann die Anzahl an
Sportlern begrenzt werden.
• Über geeignete Kommunikationsplattformen wird die Anzahl der Trainingsteilnehmer
vorab durch den Trainer ggf. mit Unterstützung des Abteilungsleiters definiert.
Individuelle Absprachen in den Trainingsgruppen sind möglich, sofern alle
Teilnehmer damit einverstanden sind und diese nicht dem Hygienekonzept
entgegenwirken.
• Die Sportler reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten PKW einzeln
in Sportkleidung zum Training an und ab.
• Das Sportgelänge wird über den Haupteingang (neben der Kasse) betreten und über
den Nebeneingang (an den Mülltonnen zum Sommergarten) verlassen
(Einbahnstraßenprinzip), um den Abstand zwischen den Personen zu gewährleisten.
• Nach dem Eintreffen waschen sich die Sportler gründlich die Hände an der
Waschstation und achten auf den Mindestabstand von 1,5 m.
• Falls beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes der Mindestabstand von 1,5 m
nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen Bedeckung getragen werden.
• Alle Sporttreibenden kommen bereits umgezogen zum Training, ein Kleiderwechsel
vor Ort ist untersagt. Umkleideräume sowie Duschen bleiben geschlossen,
Ausnahme sind die Toiletten im Außenbereich.
Trainingsausrüstung
• Das benötigte Trainingsmaterial soll sich auf das Nötigste beschränken.
Entscheidung durch Trainer.
• Nach dem Training werden die verwendeten Trainingsmaterialien gereinigt und
möglichst desinfiziert.
Die Trainer und Betreuer sowie die Leitung/Vorstand von Gastmannschaften auf den Sportanlagen sind verantwortlich für die Umsetzung und die Überwachung der Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.
Das solltet Ihr zur Wiederaufnahme Jugendtraining wissen
• Die Trainer sind angehalten, auf die Einhaltung der notwendigen Abstands- und Hygieneregeln durch die Kinder und Jugendlichen während des Trainings zu achten. Sollte sich herausstellen, dass die Trainer hierbei Unterstützung benötigen, werden wir auf die Mithilfe der Eltern angewiesen sein und diese ggf. in Einzelfällen einfordern müssen.
• Die Eltern sollen Ihre Kinder auf das Training in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich vorbereiten, da letztlich die Eltern verantwortlich sind, dass Kinder und Jugendliche die Vorgaben und Empfehlungen vollumfänglich einhalten und darüber informiert werden. Die Trainingsteilnehmer sollten insbesondere bereits in Sportkleidern das Gelände betreten, so dass ein Umziehen nicht erforderlich ist. Man darf nicht mehr in Fahrgemeinschaften zum Sportplatz fahren und soll das Gelände getrennt und mit Abstand betreten.
Notwendige Hygieneausrüstung für Vereine
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